Warum Gasleckagen nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen
Als Betreiber einer Gasanlage tragen Sie nicht nur Verantwortung für die reibungslose Funktion Ihrer technischen Anlagen, sondern auch für die Sicherheit aller, die mit diesen Systemen in Kontakt kommen – sei es Ihre Mitarbeiter, Ihre Kunden oder die Bewohner von angrenzenden Gebäuden. Gasleckagen stellen eine akute Gefahr für Leib und Leben dar, weshalb deren frühzeitige Erkennung und Behebung eine gesetzliche Pflicht ist
Die EU-Methanverordnung (Verordnung (EU) 2020/851) und die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) setzen klare gesetzliche Anforderungen für den Umgang mit Gasen und die Vermeidung von Methanemissionen, insbesondere in Anlagen, die mit Erdgas, Biogas oder anderen gasförmigen Stoffen arbeiten.
EU-Methanverordnung (EU) 2024/1787
Die EU-Methanverordnung zielt darauf ab, die Emissionen von Methan (einem besonders schädlichen Treibhausgas) zu reduzieren. Sie legt spezifische Anforderungen an Betreiber von Gasinfrastrukturen und -anlagen fest, um die Freisetzung von Methan zu verringern. Für Anlagenbetreiber und Unternehmen, die mit Erdgas oder Biogas arbeiten, bedeutet dies unter anderem:
Erkennung und Überwachung von Methanleckagen
- Regelmäßige Inspektionen und Tests: Anlagenbetreiber müssen ihre Anlagen regelmäßig auf Methanleckagen überwachen. Das umfasst die Durchführung von Gasleckagesuchen sowie den Einsatz von speziellen Technologien zur Entdeckung von Methanemissionen (z. B. Fernmessungen, Drohneninspektionen oder Infrarotkameras).
- Verwendung geeigneter Detektionstechnologien: Die Verordnung fordert, dass Betreiber geeignete Technologien einsetzen, um Methanleckagen frühzeitig zu erkennen und sofortige Maßnahmen zu ergreifen.
Reparaturen und Behebung von Leckagen
- Reparaturpflicht: Leckagen, die während Inspektionen festgestellt werden, müssen umgehend repariert werden. Betreiber müssen sicherstellen, dass die Reparaturen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens erfolgen, um eine kontinuierliche Methanemission zu verhindern.
Berichterstattungspflichten
- Betreiber von Gasinfrastrukturen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte über ihre Methanemissionen und durchgeführte Maßnahmen zur Emissionsminderung zu erstellen und diese an die zuständigen nationalen Behörden zu übermitteln.
- Die EU-Kommission führt regelmäßige Kontrollen und Audits durch, um sicherzustellen, dass die Betreiber ihren Verpflichtungen nachkommen.
Verpflichtung zur Emissionsminderung
- Langfristige Ziele: Die EU-Methanverordnung zielt auf eine drastische Reduzierung der Methanemissionen bis 2030, mit einem klaren Fokus auf die Vermeidung von Leckagen während der Gasförderung, -verarbeitung und -verteilung.
TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft)
Die TA Luft ist eine wichtige gesetzliche Grundlage für die Luftreinhaltung in Deutschland und legt Emissionsgrenzwerte für verschiedene Schadstoffe fest, einschließlich der Emissionen von Methan und anderen Treibhausgasen. Sie betrifft alle Unternehmen, die Emissionen in die Atmosphäre abgeben, einschließlich Anlagenbetreiber von Gasinfrastrukturen und anderen Industrien, die mit gasförmigen Stoffen arbeiten.
Emissionsbegrenzung
- Die TA Luft regelt die zulässigen Emissionsmengen von Schadstoffen, einschließlich Methan, in die Luft. Anlagen, die diese Emissionswerte überschreiten, müssen Gegenmaßnahmen ergreifen, z. B. die Installation von Emissionsminderungsanlagen oder das Ersetzen von Gasleitungen und -komponenten.
- Dichte und Leckageprüfung: Für Gasanlagen ist eine regelmäßige Überprüfung der Dichte und Dichtigkeit der Leitungen und Anlagen notwendig, um sicherzustellen, dass keine Methan- oder Gasemissionen unbemerkt entweichen.
Technische Anforderungen an Anlagen
- Anlagen, die potenziell Methan oder andere umweltschädliche Gase freisetzen, müssen so ausgeführt werden, dass sie den Anforderungen der TA Luft entsprechen. Dazu gehören z. B. die Auswahl von leckagearmen Komponenten, die Verwendung von Gasdetektoren und die Durchführung von regelmäßigen Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen.
Dokumentation und Nachweisführung
- Betreiber von Gasanlagen müssen alle Maßnahmen zur Emissionsminderung und Überwachung dokumentieren. Diese Dokumentation ist sowohl für interne Zwecke als auch zur Vorlage bei den Behörden erforderlich.
- Messungen und Berichte: Betreiber müssen die Messergebnisse zu Emissionen und Leckagen regelmäßig aufzeichnen und in einem Bericht zusammenfassen, der den Behörden vorgelegt werden muss.
Pflichten der Betreiber zusammengefasst
Überwachung und Inspektion
- Regelmäßige Gasleckagesuche und Inspektionen zur Früherkennung von Methanleckagen.
- Einsatz von geeigneten Technologien (z. B. Infrarotkameras, Drohneninspektionen) zur Leckagerkennung.
Reparatur und Maßnahmen
- Umgehende Reparatur von Methanleckagen nach ihrer Feststellung.
- Emissionen minimieren und potenziell undichte Komponenten austauschen.
Berichtspflichten
- Erstellung von Berichten über durchgeführte Inspektionen, Reparaturen und den aktuellen Stand der Emissionen.
- Regelmäßige Berichterstattung an die Behörden über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Vermeidung von Emissionen
- Investition in Emissionsminderungsmaßnahmen zur Reduzierung der Methanemissionen.
- Optimierung von Betriebsabläufen, um die Freisetzung von Methan und anderen schädlichen Gasen zu vermeiden.
Haftung und Sanktionen
- Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften drohen Bußgelder, Sanktionen und im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen für den Betreiber, einschließlich strafrechtlicher Haftung.
